Informationen zum Coronavirus
Absonderungspflicht
Übersicht zur Absonderungspflicht von positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und engen Kontaktpersonen
Absonderungspflicht | PDF 468 kB |
Impfkampagne Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg finden derzeit überall spontane Impfaktionen vor Ort statt. Zu vielen können Sie spontan und ohne Termin kommen. Informieren Sie sich unter www.dranbleiben-bw.de.
Dauerhafte Impfangebote gibt es ohne Termin in Freiburg in der Schwarzwaldhalle von 09:00 bis 18:00.
Unter www.impfterminradar.de können Sie durch die Eingabe ihrer PLZ schnell die nächste für Sie verfügbare Impfmöglichkeit anzeigen lassen.
Auf einen Blick: CoronaVO vom 19.03.2022
Auf einen Blick: Corona-Verordnung vom 19.03.2022
Corona VO - Übersicht | PDF 591 kB |
Corona Verordnung der Landesregierung
gültig ab 19.03.2022
Mit Beschluss vom 19. März 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen traten am 19. März 2022 in Kraft.
Corona VO ab dem 19.03.2022 | PDF 459 kB |
CoronaVO Sport
vom 19.03.2023
Corona VO Sport vom 19.03.2022
CoronaVO Sport - Auf einen Blick | PDF 127 kB |
Corona-Antigen-Schnelltests
Schnelltestmöglichkeiten in unserer Region
Corona-Antigen-Schnelltests
Hier können Sie sich testen lassen.
Dies ist ein Überblick über noch bestehende Testmöglichkeiten. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Auggen
Standort 1: Vor dem Haupteingang der Sonnberghalle:
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 09.00-19.00 Uhr
Sa/So: 10.00-18.00 Uhr
Standort 2: Auf dem Parkplatz des Hotel Bären:
Öffnungszeiten:
Mo – So: 14.00 – 20.00 Uhr
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Müllheim:
Montag bis Freitag (außer Feiertagen): 9:00-12:00 Uhr
Kommunales Testzentrum, Hügelheimer Straße 1, 79379 Müllheim
Seit 13.11.2021 kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger wieder kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Damit hat jeder Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test; patientennahe Anwendung durch Dritte; z.B. im Testzentrum) pro Woche. Das gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.
Müllheim
Montag bis Samstag, zu den Öffnungszeiten des GLOBUS Baumarkts
Auf dem Parkplatz des Baumarkts.
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Bad Bellingen
Testzentrum Balinea Themen –
Getestet wird auf dem Wohnmobilparkplatz vor der Therme.
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Badenweiler
Testzentrum Cassiopeia Therme Badenweiler –
Getestet wird vor dem Besuchereingang der Therme
Corona-Einreiseregeln
bei Einreisen nach Deutschland gelten folgende Corona Regelungen:
Corona Einreiseregeln ab August 2021 | PDF 382 kB |
Tragen einer Mund-Nasen-Maske
Tragen einer Mund-Nasen-Maske | PDF 151 kB |
Corona-Informationstelefon
Das Informationstelefon des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist unter neuer Nummer erreichbar.
Es gilt ab sofort die 0761-2187-3003
Auskunftszeiten: 8:00-16:00 Uhr
Maßnahmen und Verhaltensregeln
Hier können Sie eine Zusammenfassung aller aktueller Maßnahmen und Verhaltensregeln zum Umgang mit dem Coronavirus lesen.
Stand: 17.03.2020
Aktuelle Maßnahmen und Verhaltensregeln zum Umgang mit dem Corona-Virus | PDF 189 kB |
Hilfe für Familien/Alleinerziehende mit Kindern
Hier finden Sie Informationen und Links zu Ihrer Unterstützung
Notfall-Kinderzuschlag
Das Bundesfamilienministerium hat aufgrund der aktuellen Krise für Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen die Möglichkeit für einen Notfall-Kinderzuschlag ab dem 01.04.2020 eingerichtet.
Er kann gerade auch für Eltern in Frage kommen, die nun von Kurzarbeit oder vollem Verdienstausfall betroffen sind. Die Bewilligungshürden beim Notfall-Kinderzuschlag sind dafür deutlich reduziert.
Eltern und Interessierte können den Kinderzuschlag online beantragen unter:
https://www.bmfsfj.de/kiz
Vorraussetzungen und weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen
Hilfe für Unternehmen
Hier finden Sie Informationen und Links der Landes- und Bundesregierung zur Hilfestellung von Firmen/Unernehmen/Selbstständigen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise einzudämmen.
Kurzarbeit - Informationen für Betriebe
15.01.2021
Wichtige Information für Betriebe zur Kurzarbeit
Finanzielle Nachteile meiden
In den letzten Wochen mehrten sich Fälle, wonach Betriebe in Folge der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erneut Kurzarbeit abrechnen wollten und jetzt mit einer Ablehnung rechnen müssen.
Grund: Nach dem ersten Lockdown bewilligte die Agentur für Arbeit Anzeigen auf Kurzarbeit dem Grunde nach für die Dauer von bis zu einem Jahr. Wird die Kurzarbeit im Bewilligungszeitraum mindestens für drei zusammenhängende Monate unterbrochen, muss ein neuerlicher Arbeitsausfall im ersten Abrechnungsmonat zwingend neu angezeigt werden, um für ihn Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu begründen.
Es reicht dann nicht mehr aus, Abrechnungslisten auf Grundlage der Anzeige aus dem ersten Lockdown einzureichen. Diese Konstellation trifft jetzt im Zusammenhang mit dem zweiten Lockdown häufig zu.
Zwar wissen die meisten Betriebe um diese Regel, die auch in jedem Bewilligungsbescheid nachzulesen ist, dennoch sind inzwischen Abrechnungslisten von mehreren Betrieben eingetroffen, die mangels gültiger Anzeige keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld begründen. „Ich bedaure sehr, wenn wir Anträge in diesen Fällen ablehnen müssen. Wir haben aber rechtlich keinen Handlungsspielraum.
Deshalb ist es mir wichtig, nochmals auf diese Regelung hinzuweisen“, sagt Maria Luise Schill. Sie führt die Geschäfte des Operativen Service im Verbund der Agenturen für Arbeit Freiburg, Offenburg, Lörrach und Rottweil – Villingen-Schwenningen. Dazu gehört unter anderem die Auszahlung von Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld
Alles Wichtige zur Kurzarbeit mit ausführlicher FAQ gibt es unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Kurzüberblick aller Fördermaßnahmen von Bund und Land
Stand: 09.04.2020
Überblick Födermaßnahmen Bund und Land | PDF 847 kB |
Kurzarbeitergeld für französische Arbeitnehmer möglich
Stand. 03.04.2020
Deutsche Unternehmen ohne Betriebsstätte in Frankreich können ab sofort Kurzarbeitergeld für französische Mitarbeiter beantragen. Das haben die Deutsch-Französische Industrie-und Handelskammer (AHK Frankreich) sowie die IHK Südlicher Oberrhein als Schwerpunktkammer Frankreich vergangene Woche bei der französischen Regierung bewirkt.
Kurzarbeitergeld für französische Arbeitnehmer | PDF 111 kB |
Corona-Hotline für Unternehmen
Infotelefon des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg:
Tel. 0800-4020088
Mo.– Fr.: 9:00-18:00 Uhr
Gerne können Sie auch eine Mail schreiben:
- Für Fragen zur Corona-Verordnung (Schließung von Geschäften etc.): coronaverordnung@wm.bwl.de
- Für Fragen zu Finanzierungen: finanzierungen@wm.bwl.de
Corona-Kooperationsbörse
Auf einer Austauschplattform können Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Selbstständige ihre Kompetenzen zur Lösung von Problemen rund um das neuartige Coronavirus anbieten und dafür geeignete Partner suchen. Nach einer Überprüfung der Anliegen werden die Angebote und Gesuche in der Kooperationsbörse veröffentlicht.
Sie finden die Corona-Kooperationsbörse unter der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Würrtemberg.
Hilfe für Vereine
Soforthilfe Sportvereine
ab Juni 2020
Soforthilfe Sport | PDF 136 kB |
Corona-Hilfen für Vereine
Corona-Hilfen für Vereine beantragen
Das Hilfspaket soll gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Baden-Württemberg aus den Zuständigkeitsbereichen des Ministeriums für Soziales und Integration finanziell unterstützen.
Das gilt vor allem für solche im sozialen Bereich, die
aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet in Existenznot geraten sind oder zu geraten drohen und
bislang keine oder keine auskömmliche, im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehende, finanzielle staatliche Unterstützung erhalten haben.
- Nachbarschaftshilfen,
- Offene Hilfen,
- Tafelvereine,
- Selbsthilfevereine,
- Betreuungsvereine,
- Mehrgenerationenhäuser,
- Vereine und freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit/ Träger der freien Jugendhilfen,
- Familien- und Mütterzentren,
- Migrantenvereine und -organisationen,
- Vereine und Organisationen im Bereich der Demokratieförderung,
- Frauen- und Kinderschutzhäuser,
- gemeinnützige Träger der Schwangerschaftsberatung,
- Vereine im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie solche im Bereich der Wohnungslosenhilfe.
Die Gelder aus diesem Finanzhilfe-Programm werden als nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt, der durch die Corona-Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden ist.
Es kann eine einmalige Soforthilfe bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 12.000 Euro beantragt werden.