Aktuelle Bebauungspläne
Richtberggelände
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
„Richtberggelände“
Der Gemeinderat der Gemeinde Auggen hat am 22.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Richtberggelände“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen beabsichtigt die Gemeinde Auggen, das Richtberggelände für weitere gewerbliche Ansiedlungen zu nutzen. Auf dem ehemaligen Firmengelände im Norden des Gemeindegebiets wurden seit 1920 Eisenbahnschwellen aus Holz angefertigt und imprägniert. Seitdem im Jahr 2022 der Imprägnierbetrieb des einstigen Schwellenwerks eingestellt wurde, liegt das Gelände abgesehen von einigen temporären Zwischennutzungen weitgehend brach und soll nun erneut einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden.
Der bisherige Betrieb des Schwellenwerks beruhte lediglich auf dem Bestandschutz. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und als planungsrechtliche Grundlage für eine weitere gewerbliche Bebauung soll ein Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan kann aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet (ca. 13,4 ha) befindet sich im Norden der Gemeinde Auggen südlich der Müllheimer Straße / Kreisstraße K 4946. Nördlich des Geltungsbereichs befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohnlagen, im Süden grenzt das Gebiet an die Trasse der Bahnlinie Müllheim – Neuenburg – Mulhouse. Im Osten sowie im Westen befinden sich weitere Flächen der Firma Richtberg, die als Lagerflächen genutzt werden. Der Geltungsbereich grenzt im Westen unmittelbar an die Gemarkungsgrenze der Stadt Neuenburg am Rhein sowie im Nordosten an die Gemarkungsgrenze der Stadt Müllheim im Markgräflerland. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 22.07.2025. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (genordet, ohne Maßstab) dargestellt:

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts sowie der artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung vom
04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Webseite der Gemeinde Auggen unter www.auggen.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Aktuelle Bebauungspläne (https://www.auggen.de/rathaus/bauwesen/) im Internet veröffentlicht.
Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch in der Gemeindeverwaltung Auggen (Rathaus), Hauptstraße 28, 79424 Auggen, Zimmer 18, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Auggen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an bauamt@auggen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung Auggen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, die Anschrift des Verfassers anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Auggen, den 01.08.2025
Ulli Waldkirch
Bürgermeister
"Richtberggelände"
Cover und Satzung | PDF 447 kB |
Bebauungsplan | PDF 491 kB |
Bebauungsvorschriften | PDF 374 kB |
Begründung | PDF 927 kB |
Umweltbericht | PDF 2 MB |
Umweltbericht Anlage 1 | PDF 776 kB |
Umweltbericht Anlage 2 | PDF 754 kB |
Gewerbegebiet “Ob dem Bären”
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
„Gewerbegebiet Ob dem Bären”
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Auggen hat am 22.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ob dem Bären“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 (1) BauGB jeweils als selbstständige Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Ob dem Bären“ treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung (mit Umweltbericht) sowie der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB im Rathaus der Gemeinde Auggen (Rathaus), Hauptstraße 28, 79424 Auggen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jeder kann den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung sowie alle Fachgutachten einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 (4) BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und
3. nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 (4) GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 (4) Satz 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemeinde Auggen, den 01.08.2025
Ulli Waldkirch
Bürgermeister
Gewerbegebiet “Ob dem Bären”
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Ob dem Bären“
Der Gemeinderat der Gemeinde Auggen hat am 25.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ob dem Bären“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Gewerbegebiet "Ob dem Bären"
Öffentliche Bekanntmachung | PDF 331 kB |
Satzungen der Gemeinde Auggen über den Bebauungsplan "ob dem Bären" und die Bauvorschriften zum B-Plan ob dem Bären | PDF 435 kB |
Bebauungsplan Gewerbegebiet "Ob dem Bären" | PDF 474 kB |
Bauvorschriften Gewerbegebiet "Ob dem Bären" | PDF 368 kB |
Begründung zum Gewerbegebiet "Ob dem Bären" | PDF 1 MB |
Umweltbericht mit Grünordnungsplan | PDF 496 kB |
Anlage 1 - Bestand und Bewertung | PDF 674 kB |
Anlage 2 - Planung | PDF 727 kB |
Anlage 3 - Artenschutzfachliche Potentialabschätzung | PDF 2 MB |
Anlage 4 - Maßnahmenblätter Au01 bis Au04 | PDF 2 MB |
Schalltechnische Untersuchung | PDF 8 MB |
Verkehrstechnische Untersuchung | PDF 6 MB |
Geotechnischer Bericht | PDF 4 MB |
Abwägung Frühzeitige_Umweltrelevante Stellungnahmen | PDF 545 kB |