Aktuelles
Polizeiverordnung
Über das Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer
Polizeiverordnung
des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald über das Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald.
Aufgrund von § 70 Nr. 2 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz – LWaldG) in der Fassung vom 31. August 1995 (GBl. S. 685), zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2019 (GBl. S. 161, 162), in Vrbindung mit §§ 1, 17 des Polizeigesetzes in der Fassung vom 06.10.2020 (GBl. S. 735), zuletzt geändert durch Berichtigung (GBl. 2020 S. 1092), wird verordnet:
§ 1
Das Anzünden oder Unterhalten von Feuer oder von offenem Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald, auch und insbesondere innerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen (z.B. Grillplätze), ist auf allen Waldflächen des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald untersagt.
§ 2
Ordnungswidrig nach § 83 Abs. 2 Nr. 7 LWaldG handelt, wer entgegen § 1 dieser Polizeiverordnung Feuer oder offenes Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald anzündet oder unterhält.
§ 3
Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 12.8.2022 außer Kraft.
Freiburg, den 13.07.2022
gez. Dr. Barth, Erster Landesbeamter
Kinderferienprogramm Gemeinde Auggen 2022

Weiterleitung zum Kinderferienprogramm 2022
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplans „Brauetsmatten“ im beschleunigten Verfahren
Öffentliche Bekanntmachung: Änderung des Bebauungsplans „Brauetsmatten“ | PDF 309 kB |
Beteiligungsunterlagen Betreff 1. Bauplanänderung "Brauetsmatten", Gemeinde Auggen
1. BPLÄ Cover | PDF 205 kB |
1. BPLÄ - Satzung | PDF 106 kB |
1. BPLÄ - Planzeichnung vom 15.03.2022 | PDF 463 kB |
1. BPLÄ - Festsetzung vom 15.03.2022 | PDF 102 kB |
1. BPLÄ - Begründung vom 15.03.2022 | PDF 850 kB |
Solidarität und Hilfe für die Ukraine
Krieg in der Ukraine
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
erschreckend ist es für uns zu sehen, dass es bislang keine positiven Zeichen gibt, die auf ein baldiges Ende in dem entsetzlichen Krieg gegen die Ukraine hoffen lassen.
Umso schöner ist es zu sehen, dass wir als Gemeinde von unseren Einwohnerinnen und Einwohnern viele Hilfsangebote erhalten. Auch uns liegen mittlerweile erste konkrete Handlungsanweisen vom Landkreis vor, die wir gerne an Sie weiter kommunizieren.
1. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für ankommende Flüchtlinge
Die hier ankommenden Menschen können Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen. Dies muss nicht persönlich erfolgen. Die Anträge können per Mail, Fax oder postalisch an den Fachbereich Sozialhilfe und Flüchtlinge (FB 270) im Landratsamt gesandt werden.
Einen Kurzantrag finden Sie auf unserer Homepage (unter folgendem Link: Kurzantrag AsylbLG).
Voraussetzung für die Antragsstellung ist die polizeirechtliche Anmeldung bei der Gemeinde. Die polizeiliche Anmeldung erfolgt bei unserem Einwohnermeldeamt. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin bei Frau Adler-Ley: 07631/367715. Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig.
Die Auszahlung der Leistung kann grundsätzlich auf ein deutsches Girokonto erfolgen. Jeder Mensch, der in Deutschland gemeldet ist, kann ein Guthabenkonto eröffnen. Alternativ ist eine Barauszahlung möglich, dies im Landratsamt in Freiburg oder begrenzt in den Außenstellen Neustadt und Müllheim möglich.
2. Wohnraum – und Unterstützungsangebote
Die Koordinierung der Wohnraum- und Unterstützungsangebote erfolgt beim Landratsamt. Diese Angebote werden aber über die jeweiligen Gemeinden gesammelt und dann an das Landratsamt übermittelt. Bitte wenden Sie sich bei solchen Angeboten immer direkt an uns, nicht an das Landratsamt, da ein direkter Kontakt die personellen Kapazitäten des Landratsamtes übersteigt.
Auch für die Wohnraum und Unterstützungsangebote hat der Landkreis uns entsprechende Formulare bereitgestellt, diese können Sie ebenfalls auf unserer Homepage abrufen (unter folgendem Link: Hilfsangebote und Wohnraum).
Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare an standesamt@auggen.de oder buergermeister@auggen.de
Viele der Wohnungsangebote, die uns derzeit erreichen, sind zeitlich befristet. Dies kann in der Folge dazu führen, dass Menschen in den Kreisgemeinden obdachlos werden. Daher wäre es grundsätzlich natürlich vorteilhaft, wenn eine längerfristige Unterbringung möglich ist. Aber: Jedes Angebot hilft! Daher sind uns natürlich alle Angebote herzlich willkommen, auch die, die eine zeitlich befristete Hilfestellung ermöglichen.
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie gerne bei uns an!
Kontakt im Rathaus:
Nicole Diringer-Hunger, Tel. 07631-36 77-16
Für die Gemeinde Auggen,
Ulli Waldkirch
Bürgermeister
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Dringend Wohnraum gesucht
Die Flüchtlingswelle aus der Ukraine geht weiter, immer mehr Menschen verlassen das Kriegsgebiet und kommen auch zu uns. Wohnraum wird dringend gesucht, besonders längerfristige Angebote. Falls Sie ein Zimmer, eine Mietwohnung oder sogar Ihre Ferienwohnung anbieten können, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Die Anmietung von Wohnraum wird über das Landratsamt vergütet.
Nähere Informationen erhalten Sie:
Rathaus Auggen
Nicole Diringer-Hunger, Tel. 07631-36 77 -16
standesamt@auggen.de
Sie möchten Wohnraum für ukrainische Geflüchtete zur Verfügung stellen?
Alle Formulare bitte zur zentralen Weiterleitung an das Rathaus der Gemeinde Auggen schicken
Meldeformular für Wohnraum an ukrainische Flüchtlinge | PDF 685 kB |
Private Unterbringung von geflüchteten Ukrainer/innen
Bestellung/Änderung von Abfallbehältern aufgrund der Aufnahme von geflüchteten Menschen
Änderungen/Neuanmeldung Abfallgefäße aufgrund der Aufnahme Geflüchteter | PDF 192 kB |
Sie möchten helfen?
Alle Anfragen laufen über das Rathaus Auggen
Geld- und Sachspenden für die Ukraine | PDF 89 kB |
Geldspenden - Liste an geprüften Institutionen | PDF 123 kB |
Checkliste für sicheres Spenden | PDF 32 kB |
Mögliche Hilfsangebote für ukrainische Geflüchtete -Formulare ans Rathaus Auggen senden.
Kontaktformular Hilfsangebote (z.B. Dolmetscher) | PDF 1 MB |
Willkommen in Auggen
Liebe Besucherin, Lieber Besucher,
wir laden Sie herzlich ein, unseren lieblichen Wein- und Erholungsort Auggen bei einem digitalen Rundgang näher kennen zu lernen.
Der Weinort Auggen liegt landschaftlich idyllisch eingebettet am Fuße der Vorbergzone des Südschwarzwaldes, umgeben von den berühmten Weinbergen, Auggener »Schäf« und »Letten«.
Auggen ist der größte selbstständige Weinort des Markgräflerlandes.
Hier in Südbaden, im bekannten Dreiländereck (Deutschland – Schweiz – Frankreich), im Herzen des Markgräflerlandes, finden Sie eine einzigartige Kulturlandschaft. Die Menschen sind freundlich und aufgeschlossen, eine ganz besondere Gastfreundschaft erwartet Sie. Hier erleben Sie Lebensqualität pur!
Unsere Region bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, sowohl kulturell, wie auch kulinarisch. Lassen Sie sich von der Badischen Küche verwöhnen und genießen Sie die Spitzenweine aus Auggen, zum Beispiel bei einer Weinprobe im Winzerkeller Auggener Schäf.
Ihnen liebe Besucherinnen und Besucher, wünsche ich viel Freude bei der Erkundung unserer historischen Weinbaugemeinde, welche erstmals im Jahre 752 urkundlich erwähnt wurde.
Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, so wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Ulli Waldkirch
Bürgermeister