Pässe, Formulare und Service
Möchten Sie Ihren Wohnsitz anmelden oder haben Fragen zu einem Passantrag? Für die unterschiedlichsten Anliegen und Leistungen ist die Gemeinde Auggen zuständig. Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, stehen auf den folgenden Seiten zahlreiche Informationen für Sie bereit.
Sollte Ihr gewünschtes Thema nicht aufgeführt sein, können Sie gerne unsere Mitarbeiter kontaktieren.
| Vollmacht zu Abholung Ausweisdokument | PDF 97 kB |
| Hinweis zum digitalen Lichtbild ab 01. Mai 2025 | PDF 29 kB |
| Das neue digitale Lichtbild - Fragen und Antworten | PDF 115 kB |
| Personalausweis | PDF 103 kB |
| Online-Ausweis – die digitale Erweiterung Ihres Personalausweises | PDF 578 kB |
| Reisepass (ePass) | PDF 125 kB |
| Schwerbehindertenausweis - Beantragung | PDF 85 kB |
| Formulare Führerscheinstelle | PDF 81 kB |
| Vollmacht Abholung Führerschein | PDF 27 kB |
| Bescheinigungen aus dem Melderegister | PDF 105 kB |
| Änderungen des Wohnsitzes | PDF 149 kB |
| Wohnungsgeberbestätigung | PDF 564 kB |
| Antrag Übermittlungssperre/Auskunftssperre | PDF 271 kB |
| Fischereischein | PDF 95 kB |
| Digitale Meldung einer defekten Straßenbeleuchtung | PDF 101 kB |
Wohnberechtigungsschein beantragen
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht es Ihnen, eine staatlich geförderte Sozialwohnung zu mieten. Er gilt als offizieller Nachweis, dass Ihr Haushaltseinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt und Sie Anspruch auf vergünstigten Wohnraum haben.
Wofür der WBS benötigt wird:
Mit diesem Dokument weisen Sie Vermietern nach, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Diese Wohnungen bieten eine deutlich niedrigere Kaltmiete als Objekte auf dem freien Markt. Der Schein ist nach der Ausstellung in der Regel für genau ein Jahr gültig und beschränkt sich meist auf das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Zudem gibt der WBS vor, wie groß die künftige Wohnung sein darf. Als Richtwert gelten oft 45 bis 50 Quadratmeter für einen Single-Haushalt, für jede weitere Person im Haushalt kommen etwa 10 bis 15 Quadratmeter oder ein zusätzlicher Wohnraum hinzu.
Voraussetzungen für den Erhalt
Anspruch auf einen WBS haben Personen, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten und deren Gesamt-Nettoeinkommen die regional festgelegten Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Da diese Freibeträge je nach Bundesland, Stadt und individueller familiärer Situation (wie Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung) stark variieren, lohnt sich ein Antrag auch dann, wenn Sie ein mittleres Einkommen beziehen.
Benötigte Unterlagen für die Beantragung
Um den Prozess zügig abzuschließen, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsangehörigen
- Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Bürgern), der oft noch für mindestens ein weiteres Jahr gültig sein muss
- Lückenlose Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Nachweise über Bürgergeld, Elterngeld oder Unterhalt)
- Meldebescheinigung des aktuellen Wohnsitzes
Je nach persönlicher Lebenssituation werden zusätzlich folgende Nachweise gefordert:
- Heiratsurkunde oder Nachweis über eine eingetragene Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunden der Kinder
- Schwerbehindertenausweis (bei einem Grad der Behinderung ab 50)
- Mutterpass bei einer bestehenden Schwangerschaft
- Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag (für volljährige Kinder im Haushalt)
Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung einige Wochen in Anspruch nehmen. Es ist daher ratsam, die Unterlagen frühzeitig und vollständig einzureichen, bevor Sie aktiv mit der Wohnungssuche beginnen.
Antrag Wohnberechtigungsschein
| Antrag WBS | PDF 2 MB |
Informationen zur neuen Passfoto-Regelung seit dem 01. Mai 2025
Seit Dezember können Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, im Einwohnermeldeamt Auggen mit moderner Technik das Lichtbild in der Behörde aufnehmen lassenn. Das Aufnahmegerät ist für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren geeignet.
Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6,00 Euro. Ein Ausdruck der Bilder ist leider nicht möglich.
Alternativ können Sie auch weiterhin Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Sie erhalten vom Fotodienstleister einen QR Code, den Sie bitte unbedingt zur Antragstellung mitbringen müssen.
Informationen zur neuen Passfoto-Regelung ab dem 01. Mai 2025
| Das neue digitale Lichtbild - Fragen und Antworten | PDF 115 kB |
| Direktversand Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte | DOCX 54 kB |
| PIN-Brief zum Personalausweis | PDF 132 kB |
Gebühren für Personalausweise und Reisepässe
Bitte denken Sie daran, dass die Beantragung der aufgeführten Dokumente Persönlich erfolgen muss.
Beachten Sie bitte Bearbeitungszeiten von ca. 4-6 Wochen.
- Personalausweis bis 24. Lebensjahr
- 6 Jahre gültig
- Kosten 27,60 EUR
- Personalausweis ab 24. Lebensjahr
- 10 Jahre gültig
- Kosten 46,00 EUR
- Reisepass bis 24. Lebensjahr
- 6 Jahre gültig
- Kosten 37,50 EUR
- als Express Reisepass: Kosten 69,50 EUR
- Reisepass ab 24. Lebensjahr
- 10 Jahre gültig
- Kosten 70,00 EUR
- als Express Reisepass: Kosten 102,00 EUR
Zu jedem Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein biometrietaugliches Lichtbild
- das alte Ausweisdokument oder
- die Geburtsurkunde.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bei Antragstellung zu entrichten sind.
Zustimmungserklärung für Pass oder Personalausweis U18
Zustimmungserklärung für Pass oder Personalausweis U18
Für Kinder und junge Erwachsene vor dem 18. Lebensjahr müssen Sie bei Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses dieses Formular ausfüllen und zur Beantragung mitbringen.
Bitte beachten Sie, das alle Erziehungsberechtigten auf dem Formular mit unterzeichnen müssen.
Formular U18 - Beantragung Reisepass oder Personalausweis
| U18 Antragsformular Reisepass oder Perso | PDF 444 kB |
Führungszeugnis
Alle Informationen zur Beantragung von Führungszeugnissen finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.
Neues Landesgaststättengesetz – Anzeigeverfahren für Vereinsveranstaltungen ab 01.01.2026
Zum 01.01.2026 ist das Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg grundlegend geändert worden. Für Vereine und sonstige Veranstalter ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Durchführung von Festen und Veranstaltungen mit Bewirtung.
Die bislang erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis (z. B. Gestattung oder vorläufige Wirtschaftserlaubnis) wurde für vorübergehende Gaststättenbetriebe durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Das bedeutet: In der Regel ist keine Erlaubnis mehr zu beantragen, jedoch muss die Veranstaltung rechtzeitig bei der Gemeinde angezeigt werden.
Wann ist eine Anzeige erforderlich?
Eine Anzeige ist erforderlich, wenn bei einer Veranstaltung aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfest, Jubiläum, Turnier, Dorffest, Weihnachtsmarkt) alkoholische Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Dies gilt auch für kleinere Bewirtungen, etwa bei Sportveranstaltungen, Hocks, Glühwein- oder Grillständen.
Frist
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Auggen vorliegen.
Anzeigeformular
Das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs“ steht auf der Homepage der Gemeinde Auggen zum Download bereit. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit dieses Formular und reichen Sie es vollständig ausgefüllt und fristgerecht bei der Gemeindeverwaltung ein.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 16 € pro Anzeige.
Unabhängig vom Anzeigeverfahren sind weiterhin alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere Jugendschutz, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Lärmschutzvorgaben sowie gegebenenfalls GEMA- und brandschutzrechtliche Auflagen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Auggen gerne zur Verfügung.
Anzeigeformular
| Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes | PDF 464 kB |
Informationsschreiben
| Informationsschreiben "Neues Landesgaststättengesetz" | PDF 758 kB |
Müllanmeldung, Fragen zur Abfallentsorgung
Abfallgebührenstelle
Bei Fragen zu Abfallgefäßen und Bestellung/Tausch von Abfallgefäßen.
E-Mail: gebuehreneinzug@lkbh.de
Telefon: 0761 – 2187 – 8844
Telefonische Sprechzeiten der Gebührenstelle:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Stellplatz für die Glascontainer
Die Gemeinde Auggen hat für die Altglascontainer einen neuen Stellplatz errichtet.
Dieser befindet sich ab sofort im Gewerbegebiet im Mittleren Weg (hinter dem Anwesen Nr. 39), direkt neben dem Sickerbecken.
Abfallkalender 2026
| Abfallkalender 2026 | PDF 2 MB |
Informationen zur neuen Passfoto-Regelung seit dem 01. Mai 2025
Seit Dezember können Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, im Einwohnermeldeamt Auggen mit moderner Technik das Lichtbild in der Behörde aufnehmen lassenn. Das Aufnahmegerät ist für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren geeignet.
Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6,00 Euro. Ein Ausdruck der Bilder ist leider nicht möglich.
Alternativ können Sie auch weiterhin Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Sie erhalten vom Fotodienstleister einen QR Code, den Sie bitte unbedingt zur Antragstellung mitbringen müssen.
Informationen zur neuen Passfoto-Regelung ab dem 01. Mai 2025
| Das neue digitale Lichtbild - Fragen und Antworten | PDF 115 kB |
| Direktversand Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte | DOCX 54 kB |
| PIN-Brief zum Personalausweis | PDF 132 kB |
Gebühren für Personalausweise und Reisepässe
Bitte denken Sie daran, dass die Beantragung der aufgeführten Dokumente Persönlich erfolgen muss.
Beachten Sie bitte Bearbeitungszeiten von ca. 4-6 Wochen.
- Personalausweis bis 24. Lebensjahr
- 6 Jahre gültig
- Kosten 27,60 EUR
- Personalausweis ab 24. Lebensjahr
- 10 Jahre gültig
- Kosten 46,00 EUR
- Reisepass bis 24. Lebensjahr
- 6 Jahre gültig
- Kosten 37,50 EUR
- als Express Reisepass: Kosten 69,50 EUR
- Reisepass ab 24. Lebensjahr
- 10 Jahre gültig
- Kosten 70,00 EUR
- als Express Reisepass: Kosten 102,00 EUR
Zu jedem Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein biometrietaugliches Lichtbild
- das alte Ausweisdokument oder
- die Geburtsurkunde.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bei Antragstellung zu entrichten sind.
Zustimmungserklärung für Pass oder Personalausweis U18
Zustimmungserklärung für Pass oder Personalausweis U18
Für Kinder und junge Erwachsene vor dem 18. Lebensjahr müssen Sie bei Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses dieses Formular ausfüllen und zur Beantragung mitbringen.
Bitte beachten Sie, das alle Erziehungsberechtigten auf dem Formular mit unterzeichnen müssen.
Formular U18 - Beantragung Reisepass oder Personalausweis
| U18 Antragsformular Reisepass oder Perso | PDF 444 kB |
Führungszeugnis
Alle Informationen zur Beantragung von Führungszeugnissen finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.
Neues Landesgaststättengesetz – Anzeigeverfahren für Vereinsveranstaltungen ab 01.01.2026
Zum 01.01.2026 ist das Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg grundlegend geändert worden. Für Vereine und sonstige Veranstalter ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Durchführung von Festen und Veranstaltungen mit Bewirtung.
Die bislang erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis (z. B. Gestattung oder vorläufige Wirtschaftserlaubnis) wurde für vorübergehende Gaststättenbetriebe durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Das bedeutet: In der Regel ist keine Erlaubnis mehr zu beantragen, jedoch muss die Veranstaltung rechtzeitig bei der Gemeinde angezeigt werden.
Wann ist eine Anzeige erforderlich?
Eine Anzeige ist erforderlich, wenn bei einer Veranstaltung aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfest, Jubiläum, Turnier, Dorffest, Weihnachtsmarkt) alkoholische Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Dies gilt auch für kleinere Bewirtungen, etwa bei Sportveranstaltungen, Hocks, Glühwein- oder Grillständen.
Frist
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Auggen vorliegen.
Anzeigeformular
Das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs“ steht auf der Homepage der Gemeinde Auggen zum Download bereit. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit dieses Formular und reichen Sie es vollständig ausgefüllt und fristgerecht bei der Gemeindeverwaltung ein.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 16 € pro Anzeige.
Unabhängig vom Anzeigeverfahren sind weiterhin alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere Jugendschutz, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Lärmschutzvorgaben sowie gegebenenfalls GEMA- und brandschutzrechtliche Auflagen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Auggen gerne zur Verfügung.
Anzeigeformular
| Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes | PDF 464 kB |
Informationsschreiben
| Informationsschreiben "Neues Landesgaststättengesetz" | PDF 758 kB |
Müllanmeldung, Fragen zur Abfallentsorgung
Abfallgebührenstelle
Bei Fragen zu Abfallgefäßen und Bestellung/Tausch von Abfallgefäßen.
E-Mail: gebuehreneinzug@lkbh.de
Telefon: 0761 – 2187 – 8844
Telefonische Sprechzeiten der Gebührenstelle:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Stellplatz für die Glascontainer
Die Gemeinde Auggen hat für die Altglascontainer einen neuen Stellplatz errichtet.
Dieser befindet sich ab sofort im Gewerbegebiet im Mittleren Weg (hinter dem Anwesen Nr. 39), direkt neben dem Sickerbecken.
Abfallkalender 2026
| Abfallkalender 2026 | PDF 2 MB |