Bauanträge
Errichtung von Hütten und anderen baulichen Anlagen im Außenbereich
Information der unteren Baurechtsbehörde Müllheim
Die untere Baurechtsbehörde, GVV Müllheim-Badenweiler informiert:
Errichtung von Hütten und anderen baulichen Anlagen im Außenbereich
Im Außenbereich ist unter anderem nach dem Baugesetzbuch grundsätzlich das Errichten von privat-, hobby- oder nebenerwerbsmäßig genutzten Gebäuden (z.B. Gartenhütten) und baulichen Anlagen sowie das Errichten von Zäunen, das Lagern von Geräten, Materialien und Holz, das Aufstellen von Regenwassertonnen, das Aufstellen von Grillkaminen und das Abstellen von Wohnwägen oder ähnliches unzulässig. Zum Außenbereich gehören alle Grundstücke, die nicht innerhalb eines Baugebiets oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen.
Es handelt sich dabei meist um landwirtschaftliche Flächen, Äcker und Wiesen, auf denen nur privilegierte Vorhaben zulässig sind, die zum Beispiel einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Sonstige Nutzungen, insbesondere Freizeit- oder gar Wohnnutzungen können außerdem auch zum Erhalt der freien Landschaft und Natur sowie deren Nutzbarkeit durch die Allgemeinheit aus naturschutz- und/oder wasserrechtlichen Gründen unzulässig sein.
Wer ein Grundstück im Außenbereich entgegen diesen Vorschriften nutzt, bebaut oder auch bereits bebaut hat, muss mit entsprechenden Sanktionen der zuständigen Behörden rechnen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher alle unzulässigen Gebäude, baulichen Anlagen, Zäune sowie Geräte und Lagerplätze usw. entfernen.
Weitere Auskünfte zur Nutzung und Bebauung von Grundstücken im Außenbereich erhalten Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder bei der Unteren Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler.
Bauanträge
elektronische Antragstellung ab 1.1.2022
Baugenehmigungsverfahren – elektronische Antragstellung ab 1.1.2022
Der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler sieht als Übermittlungsweg gemäß § 3 Abs. 3 LBOVVO (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung) die Einreichung elektronischer Bauanträge über die Plattform service-bw vor.
Elektronische Bauanträge können nur auf diesem Weg über die Organisationseinheiten (i.d.R. Bauämter) der Verbandsgemeinden (bei der Gemeinde des Bauorts) Auggen, Badenweiler, Buggingen, Müllheim und Sulzburg auf der Plattform service-bw eingereicht werden. Bauvorlagen, die elektronisch in Textform eingereicht werden, sind nach § 3 Abs. 3 LBOVVO (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung) in archivfähigem Portable Document Format (pdf/A) zu übermitteln. Elektronische Anträge, die nicht über die Plattform service-bw gestellt wurden (z.B. per E-Mail), werden von der Unteren Baurechts- und Denkmalschutzbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler nicht angenommen.
Die Bezeichnung der Organisationseinheiten bei der Gemeinde des Bauorts auf der Plattform service-bw lauten:
Gemeinde Auggen: Gemeinde Auggen
Gemeinde Badenweiler: Gemeinde Badenweiler
Gemeinde Buggingen: Bauamt [Gemeinde Buggingen]
Stadt Müllheim: Dezernat 3, Baudezernat [Stadt Müllheim]
Stadt Sulzburg: Fachbereich 3 – Planen, Bauen, Liegenschaften, Umwelt [Stadt Sulzburg]
Die Aktivierung weiterer elektronischer Antragstellungen wie z.B. „vereinfachte Baugenehmigung beantragen“, „Bauvorbescheid beantragen“ und „Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen“ wurde in Aussicht gestellt. Die Baurechtsbehörde wird weiterhin über das weitere Vorgehen bei der elektronischen Bauantragstellung auf dem Laufenden halten.
Papierform weiterhin zulässig:
Es bleibt jedoch weiterhin zulässig, Bauanträge in Schrift- bzw. Papierform einzureichen (nach den Vorschriften der Landesbauordnung weiterhin bei der Gemeinde des Bauorts
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte der Gemeinde Auggen mit Übersichtskarte
Bodenrichtwerte der Gemeinde Auggen mit Übersichtskarte
Gutachterausschuss
Viele Kommunen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, darunter auch die Gemeinde Auggen, haben sich zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ mit Sitz bei der Stadt Müllheim zusammengeschlossen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt als unabhängiges und neutrales Gremium Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien in den beteiligten Kommunen. Er ermittelt außerdem Bodenrichtwerte und weitere zur Wertermittlung relevanten Daten. In der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden hierzu alle Kaufverträge über Immobilien im gesamten Zuständigkeitsgebiet ausgewertet.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen zu Bodenrichtwerten und Verkehrswertgutachten künftig an die zentrale Geschäftsstelle in Müllheim:
Gemeinsamer Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim
Tel. 07631 / 801-650
Fax 07631 / 801-669
E-Mail: gutachterausschuss@muellheim.de
Link: www.muellheim.de/gutachterausschuss
Veröffentlichungen
Fortschreibung Lärmaktionsplan
Stand: 18.05.2021
Lärmaktionsplan | PDF 332 kB |
Öffentliche Ausschreibungen
Brandschutztechnische Sanierung der Grundschule Auggen
Gewerke: Metall-, Stahl- und Rohbauarbeiten. | JPG 104 kB |
Aktuelle Bebauungspläne
Gewerbegebiet “Ob dem Bären”
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Gewerbegebiet Ob dem Bären“
Der Gemeinderat der Gemeinde Auggen hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ob dem Bären“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Gewerbegebiet "Ob dem Bären"
Öffentliche Bekanntmachung | PDF 291 kB |
Bebauungsplan und örtliche Bebauungsvorschriften "ob dem Bären" | PDF 791 kB |
Bebauungsvorschriften- frühzeitige Beteiligung | PDF 228 kB |
Begründung - frühzeitige Beteiligung | PDF 1 MB |
Umweltbericht - frühzeitige Beteiligung | PDF 615 kB |
Artenschutzfachliche Potentialabschätzung | PDF 2 MB |
Abgeschlossene Bebauungspläne
Ergänzungssatzung Am Erzbuck
Bebauungsplan Am Bären
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Am Bären" schriftlicher Teil | PDF 949 kB |
Bebauungsplan "Am Bären" zeichnerischer Teil | PDF 717 kB |
Textteil Bebauungsplan Am Bären | PDF 2 MB |
Bebauungsplan Bahnhofstraße
Bebauungsplan Brauetsmatten
Brauetsmatten BPL schriftlicher Teil | PDF 970 kB |
Brauetsmatten zeichnerische Teil | PDF 2 MB |
Bebauungsplan Dobelmatten
Bebauungsplan Eselacker
Bebauungsplan Friedhof
Bebauungsplan Gaihof
Bebauungsplan Gaihof–Nord
Bebauungsplan Geländer
Bebauungsplan Geländer II a
Bebauungsplan Gräber
Bebauungsplan Hofacker II
Bebauungsplan Hofacker-Süd
Bebauungsplan Hotel Bären
Bebauungsplan Kleinfeldele
Bebauungsplan In der Höll
Bebauungsplan in der Höll | PDF 132 kB |
Bebauungsplan Kleinmattweg IIIa
Bebauungsplan Kleinmattweg III a II. Änderung
Abrundungssatzung Liestengärten
Bebauungsplan Ortskern
Bebauungsplan Röte II
Bebauungsplan Sport- und Wohnpark Auggen
Stellplatzsatzung Gemeinde Auggen
Stellplatzsatzung Gemeinde Auggen | PDF 2 MB |
Stellplatzsatzung Hach
Teilort Gemeinde Auggen
Bebauungsplan Unter dem Bären
Bebauungsplan Unter dem Letten
Bebauungsplan Unter dem Sonnberg
Bebauungspläne der Gemeinde Auggen
Rechtskraft, angezeigt, genehmigt
Rechtskraft Bebauungspläne per Februar 2016 | PDF 5 kB |