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Impressionen aus Auggen

Willkommen in Auggen –

Willkommen im Markgräflerland

Digitales Rathaus Auggen

Einige Behördengänge können wir Ihnen ersparen, denn manche Leistungen der Gemeindeverwaltung Auggen können Sie bequem von zu Hause beantragen. Dazu gehören unter anderem die Elektronische Wohnsitzanmeldung, die Beantragung einer Baugenehmigung oder die Meldung von Mängeln an der Straßenbeleuchtung. Außerdem stellen wir Ihnen manche Formulare zum Download zur Verfügung, sodass Sie diese bereits vor Ihrem notwendigen Besuch im Rathaus ausfüllen können.

Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:

Sollten Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen natürlich weiterhin gerne persönlich!

Telefon 07631/36770


Einwohnermeldeamt

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein Service der Freien und Hansestadt Hamburg für ganz Deutschland.
Sie benötigen Personalausweis / eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion, PIN Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät AusweisApp BundID-Konto Einzugsbestätigung des Wohnungsgebenden

Hier gehts zur elektronischen Wohnsitzanmeldung:


Bauamt

Bodenrichtwerte ermitteln

Die Bodenrichtwerte sind in der Datenbank BORIS-BW hinterlegt.

Für die Zwecke der Grundsteuerreform ist die Auswahl der Rubrik „Bodenrichtwerte Grund-steuer B“ erforderlich.

Auf Antrag kann zudem eine schriftliche Auskunft durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau (GGA) gegen Gebühr erteilt werden.


Baugenehmigung beantragen

Seit Inkrafttreten der Landesbauordnung vom 23.11.2023 gehen Bauanträge nicht mehr direkt an die Gemeinden, sondern werden stets bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingereicht. Die Baurechtsbehörde informiert die Gemeinde unverzüglich über den Eingang eines Bauantrags und beteiligt sie zur Herstellung der Einvernehmlichkeit im Stadtrat oder Gemeinderat. Zusätzlich wird die Gemeinde bei der Angrenzerbefragung zum Bauvorhaben einbezogen. Die Einbindung der Gemeinden erfolgt dabei immer über das Virtuelle Bauamt, also vollständig digital.

Das Virtuelle Bauamt ist eine zentrale Plattform, die den digitalen Bauantrag in Baden-Württemberg realisiert. Es wurde entwickelt, um Verwaltungsprozesse zu digitalisieren, sie dadurch zu optimieren und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Beteiligten wie Bauherren, Gemeinden und TÖB zu erleichtern. Ziel ist es, Effizienz, Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bauantragsprozess zu steigern

Das ViBa BW entspricht den Vorgaben der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO), welche die digitale Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen und die Beteiligung von Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange regelt. Es erfüllt die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der eIDAS-Verordnung hinsichtlich Authentifizierung, Identifikation und Datensicherheit.


Standesamt

Geburtsurkunde beantragen


Sterbeurkunde beantragen


Eheurkunde beantragen


Voranmeldung Eheschließung

Über den Onlinedienst „Voranmeldung der Eheschließung“ können Daten und Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung vorab erfasst und an das zuständige Standesamt übermittelt werden:

Nach Eingang des Antrages nehmen die Mitarbeitenden des Standesamtes Kontakt zu Ihnen auf, um die nächsten Schritte zu besprechen und einen Termin zur persönlichen Anmeldung der Eheschließung im Standesamt zu vereinbaren.

Bei diesem Termin müssen alle Dokumente im Original vorgelegt werden. Welche Dokumente dies in ihrem individuellen Fall sind, teilen Ihnen die Mitarbeitenden des Standesamtes auf Basis der von Ihnen in der Voranmeldung der Eheschließung gemachten Angaben mit.


Mängelmeldung

Digitale Meldung einer defekten Straßenbeleuchtung

Sie können ab sofort Störungen in unserer Straßenbeleuchtung online melden.

So melden Sie eine Störung:
1. Geben Sie bitte zunächst den Ort, die Straße und gegebenenfalls die Hausnummer der defekten Straßenbeleuchtung in das Eingabefeld ein und klicken Sie auf die Such-Lupe.
2. Die ausgewählte Straße wird im Kartenausschnitt angezeigt.
3. Vergrößern Sie bei Bedarf den Kartenausschnitt, bis die einzelnen Leuchten als kleine grüne Pins sichtbar sind.
4. Wählen Sie durch Anklicken eines Pins die Leuchte aus, deren Störung Sie melden möchten.
5. Entscheiden Sie sich für die Art der Störung aus der Liste oder beschreiben Sie die Störung.


Serviceportal Baden-Württemberg

Serviceportal Baden-Württemberg

Beim Service-Portal für Baden-Württemberg können Sie zu Hause aufs Amt gehen: Mit Service-BW können Sie Ihren Behördengang rund um die Uhr bequem vorbereiten und immer mehr Leistungen online abrufen.

Service-BW ist das Serviceportal des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg. Das Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Beschäftigten in der Verwaltung detaillierte Informationen zu Verwaltungsdienstleistungen in vielen Situationen des Lebens sowie den einfachen Zugang zu Formularen und Online-Diensten. Es verknüpft verständliche Verfahrensbeschreibungen mit den zuständigen Stellen sowie deren Angebot an elektronischen Formularen und Online-Diensten.

Service-BW erschließt über 9.000 Behörden und Einrichtungen in Baden-Württemberg und beschreibt für die unterschiedlichsten Lebenssituationen in über 50 Lebenslagen gebündelt rund 1.000 konkrete Verwaltungsdienstleistungen. Die Texte enthalten auch viele Tipps und Hinweise über das Verwaltungsverfahren hinaus.