Räum- und Streupflicht
der Gemeinde Auggen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
der Gemeinderat der Gemeinde Auggen hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 eine Neufassung der Räum- und Streupflichtsatzung beschlossen. Da die bisherige Satzung aus dem Jahr 1989 stammte, war eine grundlegende Überarbeitung notwendig, um sie an die aktuelle Rechtslage, moderne Sicherheitsstandards und ökologische Anforderungen anzupassen.
Was ändert sich für Sie als Anlieger?
• Räumbreite: Um die Barrierefreiheit im Ort zu erhöhen, müssen Gehwege nun in einer Breite von 1,50 Meter (statt bisher 1,00 Meter) geräumt werden. Dies ist wichtig, damit sich Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen sicher begegnen können.
• Angepasste Zeiten: Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen bereits um 07:00 Uhr (zuvor 08:00 Uhr), um Schülern und Pendlern einen sicheren Weg zu ermöglichen. An Sonn- und Feiertagen ist der Winterdienst bis 08:00 Uhr zu erledigen. Die Pflicht endet abends nun einheitlich um 21:00 Uhr.
• Umweltschutz: Der Schutz unserer Natur steht im Fokus. Die Verwendung von Auftausalz ist grundsätzlich untersagt. Es darf nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. bei Eisregen) sparsam eingesetzt werden. In der Nähe von Bäumen und Sträuchern bleibt Salz strikt verboten. Bitte nutzen Sie stattdessen abstumpfende Mittel wie Splitt oder Tongranulat.
• Haltestellen: Anlieger im Bereich von Bushaltestellen sind nun explizit gefordert, den Zugang zu den Einstiegen der Verkehrsmittel schnee- und eisfrei zu halten.
Die Neufassung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und schafft klare Verhältnisse für die Haftung im Schadensfall. Die vollständige Satzung ist jederzeit auf der Webseite der Gemeinde Auggen einsehbar und tritt am Tag nach dieser Veröffentlichung in Kraft.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zu einem sicheren Miteinander in unserem Dorf!
Ihre Gemeindeverwaltung Auggen
| Räum- und Streupflichtsatzung vom 17.03.2026 | PDF 253 kB |