Notfall-Kinderzugschlag
Das Bundesfamilienministerium hat aufgrund der aktuellen Krise für Familien und Alleinerziehende mit kleinem Einkommen die Möglichkeit für einen Notfall-Kinderzuschlag ab dem 01.04.2020 eingerichtet.
Er kann gerade auch für Eltern in Frage kommen, die nun von Kurzarbeit oder vollem Verdienstausfall betroffen sind. Die Bewilligungshürden beim Notfall-Kinderzuschlag sind dafür deutlich reduziert.
Eltern und Interessierte können den Kinderzuschlag online beantragen unter:
https://www.bmfsfj.de/kiz
Vorraussetzungen und weitere Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen