Pässe, Formulare und Service
Möchten Sie Ihren Wohnsitz anmelden oder haben Fragen zu einem Passantrag? Für die unterschiedlichsten Anliegen und Leistungen ist die Gemeinde Auggen zuständig. Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, stehen auf den folgenden Seiten zahlreiche Informationen für Sie bereit.
Sollte Ihr gewünschtes Thema nicht aufgeführt sein, können Sie gerne unsere Mitarbeiter kontaktieren.
| Vollmacht zu Abholung Ausweisdokument | PDF 97 kB |
| Hinweis zum digitalen Lichtbild ab 01. Mai 2025 | PDF 29 kB |
| Das neue digitale Lichtbild - Fragen und Antworten | PDF 115 kB |
| Personalausweis | PDF 156 kB |
| Online-Ausweis – die digitale Erweiterung Ihres Personalausweises | PDF 578 kB |
| Reisepass (ePass) | PDF 125 kB |
| Schwerbehindertenausweis - Beantragung | PDF 85 kB |
| Formulare Führerscheinstelle | PDF 81 kB |
| Bescheinigungen aus dem Melderegister | PDF 105 kB |
| Änderungen des Wohnsitzes | PDF 149 kB |
| Wohnungsgeberbestätigung | PDF 564 kB |
| Widerspruchs- und Sperrvermerk-Antrag | PDF 347 kB |
| Fischereischein | PDF 95 kB |
| Digitale Meldung einer defekten Straßenbeleuchtung | PDF 101 kB |
Informationen zur neuen Passfoto-Regelung seit dem 01. Mai 2025
Seit Dezember können Bürger und Bürgerinnen, die ein Ausweisdokument beantragen, im Einwohnermeldeamt Auggen mit moderner Technik das Lichtbild in der Behörde aufnehmen lassenn. Das Aufnahmegerät ist für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren geeignet.
Dieser Service kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr 6,00 Euro. Ein Ausdruck der Bilder ist leider nicht möglich.
Alternativ können Sie auch weiterhin Lichtbilder bei einem Fotodienstleister anfertigen lassen. Sie erhalten vom Fotodienstleister einen QR Code, den Sie bitte unbedingt zur Antragstellung mitbringen müssen.
Informationen zur neuen Passfoto-Regelung ab dem 01. Mai 2025
| Das neue digitale Lichtbild - Fragen und Antworten | PDF 115 kB |
| Direktversand Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte | DOCX 54 kB |
| PIN-Brief zum Personalausweis | PDF 132 kB |
Gebühren für Personalausweise und Reisepässe
Bitte denken Sie daran, dass die Beantragung der aufgeführten Dokumente Persönlich erfolgen muss.
Beachten Sie bitte Bearbeitungszeiten von ca. 4-6 Wochen.
- Personalausweis bis 24. Lebensjahr
- 6 Jahre gültig
- Kosten 22,80 EUR
- Personalausweis ab 24. Lebensjahr
- 10 Jahre gültig
- Kosten 37,00 EUR
- Reisepass bis 24. Lebensjahr
- 6 Jahre gültig
- Kosten 37,50 EUR
- als Express Reisepass: Kosten 69,50 EUR
- Reisepass ab 24. Lebensjahr
- 10 Jahre gültig
- Kosten 70,00 EUR
- als Express Reisepass: Kosten 102,00 EUR
Zu jedem Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
- ein biometrietaugliches Lichtbild
- das alte Ausweisdokument oder
- die Geburtsurkunde.
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bei Antragstellung zu entrichten sind.
Zustimmungserklärung für Pass oder Personalausweis U18
Zustimmungserklärung für Pass oder Personalausweis U18
Für Kinder und junge Erwachsene vor dem 18. Lebensjahr müssen Sie bei Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses dieses Formular ausfüllen und zur Beantragung mitbringen.
Bitte beachten Sie, das alle Erziehungsberechtigten auf dem Formular mit unterzeichnen müssen.
Formular U18 - Beantragung Reisepass oder Personalausweis
| U18 Antragsformular Reisepass oder Perso | PDF 444 kB |
Führungszeugnis
Alle Informationen zur Beantragung von Führungszeugnissen finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.
Neues Landesgaststättengesetz – Anzeigeverfahren für Vereinsveranstaltungen ab 01.01.2026
Zum 01.01.2026 ist das Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg grundlegend geändert worden. Für Vereine und sonstige Veranstalter ergeben sich insbesondere Änderungen bei der Durchführung von Festen und Veranstaltungen mit Bewirtung.
Die bislang erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis (z. B. Gestattung oder vorläufige Wirtschaftserlaubnis) wurde für vorübergehende Gaststättenbetriebe durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Das bedeutet: In der Regel ist keine Erlaubnis mehr zu beantragen, jedoch muss die Veranstaltung rechtzeitig bei der Gemeinde angezeigt werden.
Wann ist eine Anzeige erforderlich?
Eine Anzeige ist erforderlich, wenn bei einer Veranstaltung aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsfest, Jubiläum, Turnier, Dorffest, Weihnachtsmarkt) alkoholische Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Dies gilt auch für kleinere Bewirtungen, etwa bei Sportveranstaltungen, Hocks, Glühwein- oder Grillständen.
Frist
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Auggen vorliegen.
Anzeigeformular
Das Formular „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs“ steht auf der Homepage der Gemeinde Auggen zum Download bereit. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit dieses Formular und reichen Sie es vollständig ausgefüllt und fristgerecht bei der Gemeindeverwaltung ein.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 16 € pro Anzeige.
Unabhängig vom Anzeigeverfahren sind weiterhin alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere Jugendschutz, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Lärmschutzvorgaben sowie gegebenenfalls GEMA- und brandschutzrechtliche Auflagen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Auggen gerne zur Verfügung.
Anzeigeformular
| Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes | PDF 464 kB |
Informationsschreiben
| Informationsschreiben "Neues Landesgaststättengesetz" | PDF 758 kB |
Müllanmeldung, Fragen zur Abfallentsorgung
Abfallgebührenstelle
Bei Fragen zu Abfallgefäßen und Bestellung/Tausch von Abfallgefäßen.
E-Mail: gebuehreneinzug@lkbh.de
Telefon: 0761 – 2187 – 8844
Telefonische Sprechzeiten der Gebührenstelle:
Montag – Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Montag – Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Abfallkalender 2026
| Abfallkalender 2026 | PDF 2 MB |