Aktuelles
Schöffen Wahl 2023
Informationen zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für 2024-2028
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024-2028
2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen, sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Schöffen wirken als Ehrenamtliche in Strafsachen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche (Jugendschöffen) bei den Amts- und Landgerichten mit. Sie nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichter teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich Interessierte vor der Bewerbung mit den Anforderungen an das Schöffenamt auseinandersetzen.
Melden können sich deutsche Bürgerinnen und Bürger, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sind.
Besonders folgende Fähigkeiten und Eigenschaften sind gefragt
• Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen
• Soziales Verständnis
• Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
• Berufliche Erfahrung
• Logisches Denkvermögen und Intuition
• Gerechtigkeitssinn
• Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
• Kommunikations- und Dialogfähigkeit
• Durchsetzungsvermögen
• Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung bei Jugendschöffen
Darüber hinaus müssen Schöffen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam zu folgen. Für die Amtstätigkeit hat sie der Arbeitgeber von der Arbeitsleistung freizustellen. Beruflich sollte jedoch sichergestellt sein, dass sie keine Nachteile erleiden, wenn sie an bis zu zwölf Sitzungstagen im Jahr ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dabei ist zu beachten, dass sich beim Landgericht bei den großen Strafkammern die Sitzungen mit Unterbrechungen über mehrere Tage oder Wochen erstrecken können. Dann sind die Schöffen in Einzelfällen deutlich mehr als 12 Tage im Jahr gefordert.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es wird eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz bezahlt. So können Ersatz für Fahrkosten, Verdienstausfall bis zu 29 Euro pro Stunde (brutto), Zeitversäumnis in Höhe von 7 Euro pro Stunde oder Nachteile in der Haushaltsführung in Höhe von 17 Euro pro Stunde geltend gemacht werden.
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden;
- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
- Personen, die bereits einen Justizberuf ausüben, z. B. Beamte der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Notare, gerichtliche Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamte sowie Religionsdiener (z.B. Pfarrer, Diakone) und Ordensleute
- Personen, die hauptamtlich oder inoffiziell Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren
- Personen, die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben (vgl. § 44a Deutsches Richtergesetz)
Verfahren
Die Verwaltung stellt jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter (Schöffinnen und Schöffen) zusammen.
Der Gemeinderat beschließt über die Vorschlagsliste der Schöffen und der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beschließt über die Vorschlagsliste der Jugendschöffen.
Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt.
Bis spätestens 29.09.2023 wird beim Amtsgericht die erforderliche Anzahl der Schöffen und Jugendschöffen aus den Listen gewählt. Einbezogen sind dabei auch die Ersatzschöffen, die allerdings nur herangezogen werden, wenn eine Hauptschöffe ausfällt.
Die gewählten Personen werden von den Gerichten in das Ehrenamt einer Schöffin oder eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für das ganze Jahr im Voraus festgelegt.
Interesse?
Dann können Sie sich für eine der beiden Vorschlagslisten bewerben. Bitte nutzen Sie hierfür einen der unten aufgeführten Links zum elektronischen Bewerbungsformular.
Bewerbungsschluss ist der 07.05.2023
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter hauptamt@auggen.de oder Tel. 07631/3677-23 gerne zur Verfügung.
Ihre schriftliche Bewerbung ist an folgende Adresse einzureichen:
Gemeinde Auggen
Hauptamt
Hauptstraße 28
79424 Auggen
Bei Interesse an einer Bewerbung füllen Sie bitte eines der Formulare aus und geben es im Rathaus in Auggen ab.
Informationen zur Geflügelpest
Aufstallung ab dem 28.02.2023 angeordnet
Geflügelpestverdachtsfall bei einer Möwe aus Breisach hat sich bestätigt – Landratsamt ordnet Aufstallung an
Das Friedrich-Löffler-Institut hat heute den Geflügelpestverdachtsfall bei einer toten Möwe aus Breisach bestätigt. Auch in der Stadt Freiburg wurde inzwischen bei zwei am Dietenbachsee gefundenen Wasservögeln das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Es besteht daher die Gefahr, dass sich das Virus in der Wildvogelpopulation weiterverbreitet und auch in Geflügelhaltungen oder andere Vogelbestände eingeschleppt wird.
Das Veterinäramt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald hat daher eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für die Gemeinden im westlichen Kreisgebiet angeordnet. Diese umfasst alle privaten und gewerblichen Tierhaltungen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes veröffentlicht und gilt ab dem 28. Februar 2023. Sie ist zunächst bis zum 31. März verpflichtend.
Was ist beim Fund eines toten Vogels zu tun?
Tote Wasservögel, Möwen, Rabenvögel, Reiher und Greifvögel können bei der Veterinärbehörde des Landkreises unter der Telefonnummer 0761 2187-3928 oder den Gemeinden gemeldet werden. Außerhalb der regulären Dienstzeiten kann dies auch per E-Mail an vetamt@lkbh.de erfolgen. Totfunde von anderen Vogelarten sind nur beim Auftreten von gehäuften Todesfällen (mehr als 5 Tiere) zu melden.
Was müssen Geflügelhalter machen?
Kommt es im Bestand zu vermehrten plötzlichen Todesfällen oder Krankheitsanzeichen wie Abgeschlagenheit, Fressunlust oder starkem Durst, ist unbedingt ein Tierarzt zur weiteren Abklärung hinzuzuziehen. Die Geflügelpest ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche. Daher ist bereits im Verdachtsfall das Veterinäramt zu informieren. Unabhängig von den verpflichtend einzuhaltenden Regelungen der Allgemeinverfügung hat jeder Geflügelhalter dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere nur dort gefüttert werden, wo Wildvögel keinen Zugang haben. Zudem müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Jede Geflügelhaltung ist ab dem ersten Tier beim Veterinäramt anzumelden. Den Tierhalterantrag finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes.
Können sich auch Menschen infizieren?
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine Infektion des Geflügels mit hochpathogenen, stark krankmachenden, vogelspezifischen Influenza-Viren. Insbesondere über Wildvögel kann das Virus über weite Strecken verschleppt und unter anderem über den Kot infizierter Vögel in Hausgeflügelbestände eingetragen werden. Das Robert-Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen derzeit als gering ein. Grundsätzlich ist beim Umgang mit toten Vögeln auf entsprechende Hygiene zu achten. Verendete Tiere sollten nur mit Handschuhen angefasst, die Hände danach gewaschen und desinfiziert werden. Der Verzehr von Geflügelfleisch stellt kein Infektionsrisiko dar.
Willkommen in Auggen
Liebe Besucherin, Lieber Besucher,
wir laden Sie herzlich ein, unseren lieblichen Wein- und Erholungsort Auggen bei einem digitalen Rundgang näher kennen zu lernen.
Der Weinort Auggen liegt landschaftlich idyllisch eingebettet am Fuße der Vorbergzone des Südschwarzwaldes, umgeben von den berühmten Weinbergen, Auggener »Schäf« und »Letten«.
Auggen ist der größte selbstständige Weinort des Markgräflerlandes.
Hier in Südbaden, im bekannten Dreiländereck (Deutschland – Schweiz – Frankreich), im Herzen des Markgräflerlandes, finden Sie eine einzigartige Kulturlandschaft. Die Menschen sind freundlich und aufgeschlossen, eine ganz besondere Gastfreundschaft erwartet Sie. Hier erleben Sie Lebensqualität pur!
Unsere Region bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, sowohl kulturell, wie auch kulinarisch. Lassen Sie sich von der Badischen Küche verwöhnen und genießen Sie die Spitzenweine aus Auggen, zum Beispiel bei einer Weinprobe im Winzerkeller Auggener Schäf.
Ihnen liebe Besucherinnen und Besucher, wünsche ich viel Freude bei der Erkundung unserer historischen Weinbaugemeinde, welche erstmals im Jahre 752 urkundlich erwähnt wurde.
Sollten Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, so wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.
Ulli Waldkirch
Bürgermeister