Bauanträge
Errichtung von Hütten und anderen baulichen Anlagen im Außenbereich
Information der unteren Baurechtsbehörde Müllheim
Die untere Baurechtsbehörde, GVV Müllheim-Badenweiler informiert:
Errichtung von Hütten und anderen baulichen Anlagen im Außenbereich
Im Außenbereich ist unter anderem nach dem Baugesetzbuch grundsätzlich das Errichten von privat-, hobby- oder nebenerwerbsmäßig genutzten Gebäuden (z.B. Gartenhütten) und baulichen Anlagen sowie das Errichten von Zäunen, das Lagern von Geräten, Materialien und Holz, das Aufstellen von Regenwassertonnen, das Aufstellen von Grillkaminen und das Abstellen von Wohnwägen oder ähnliches unzulässig. Zum Außenbereich gehören alle Grundstücke, die nicht innerhalb eines Baugebiets oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile liegen.
Es handelt sich dabei meist um landwirtschaftliche Flächen, Äcker und Wiesen, auf denen nur privilegierte Vorhaben zulässig sind, die zum Beispiel einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Sonstige Nutzungen, insbesondere Freizeit- oder gar Wohnnutzungen können außerdem auch zum Erhalt der freien Landschaft und Natur sowie deren Nutzbarkeit durch die Allgemeinheit aus naturschutz- und/oder wasserrechtlichen Gründen unzulässig sein.
Wer ein Grundstück im Außenbereich entgegen diesen Vorschriften nutzt, bebaut oder auch bereits bebaut hat, muss mit entsprechenden Sanktionen der zuständigen Behörden rechnen. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie daher alle unzulässigen Gebäude, baulichen Anlagen, Zäune sowie Geräte und Lagerplätze usw. entfernen.
Weitere Auskünfte zur Nutzung und Bebauung von Grundstücken im Außenbereich erhalten Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde oder bei der Unteren Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes Müllheim-Badenweiler.
Bauanträge
elektronische Antragstellung ab 31.10.2024
Baugenehmigungsverfahren – elektronische Antragstellung ab 31.10.2024
Der Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler sieht als Übermittlungsweg gemäß § 3 Abs. 3 LBOVVO (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung) die Einreichung elektronischer Bauanträge über die eigene Homepage vor: Zu erreichen ist die Homepage des Gemeindeverwaltungsverbands unter:
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/gvv-muellheim-badenweiler/
Über das Serviceportal ist es sehr einfach und in wenigen Schritten möglich einen neuen Antrag zu stellen. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, klicken Sie auf “Neuer Antrag”. Wählen Sie aus der Übersicht der Antragsmöglichkeiten. Sie gelangen auf die konkrete Seite, erhalten noch ein paar nützliche Informationen zum Antrag und können über den Button “Antrag stellen” den gewünschten Antrag aufrufen. Geben Sie in den Eingabefeldern alle notwendigen Informationen ein und klicken Sie abschließend auf “Absenden”.
Schon ist Ihr Antrag gestellt und kann von der verantwortlichen Stelle bearbeitet werden. Unter “Meine Anträge“können Sie jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Antrags einsehen.
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte der Gemeinde Auggen mit Übersichtskarte
Gutachterausschuss Bodenrichtwerte

Gutachterausschuss
Viele Kommunen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, darunter auch die Gemeinde Auggen, haben sich zum Gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ mit Sitz bei der Stadt Müllheim zusammengeschlossen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss erstellt als unabhängiges und neutrales Gremium Grundstücks- und Gebäudebewertungen für Immobilien in den beteiligten Kommunen. Er ermittelt außerdem Bodenrichtwerte und weitere zur Wertermittlung relevanten Daten. In der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses werden hierzu alle Kaufverträge über Immobilien im gesamten Zuständigkeitsgebiet ausgewertet.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen zu Bodenrichtwerten und Verkehrswertgutachten künftig an die zentrale Geschäftsstelle in Müllheim:
Gemeinsamer Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“
Bismarckstraße 3
79379 Müllheim
Tel. 07631 / 801-650
Fax 07631 / 801-669
E-Mail: gutachterausschuss@muellheim.de
Veröffentlichungen
Fortschreibung Lärmaktionsplan
Stand: 18.05.2021
Lärmaktionsplan | PDF 332 kB |
Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler
Bitte beachten Sie folgenden, aktuellen Hinweis der Baurechtsbehörde:
Aufgrund aktueller, enormer Personalengpässe können wir nicht antragsbezogene (formlose) Anfragen voraussichtlich bis zum 01.03.2026 nicht bearbeiten.
Bei Fragen zu Bebauungsplänen bitten wir Sie sich direkt an die jeweils betroffene Verbandsgemeinde des GVV zu wenden.
Sonstige Anfragen richten Sie bitte direkt an das für Sie tätige Büro mit Bauvorlageberechtigung oder reichen über das virtuelle Bauamt BW (ViBa BW) einen förmlichen Antrag ein.
Wir bitten um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (FH) Jörg Feldmann
Gemeindeverwaltungsverband
Müllheim-Badenweiler
Aktuelle Bebauungspläne
Richtberggelände
Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
„Richtberggelände“
Der Gemeinderat der Gemeinde Auggen hat am 22.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplans „Richtberggelände“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Gewerbeflächen beabsichtigt die Gemeinde Auggen, das Richtberggelände für weitere gewerbliche Ansiedlungen zu nutzen. Auf dem ehemaligen Firmengelände im Norden des Gemeindegebiets wurden seit 1920 Eisenbahnschwellen aus Holz angefertigt und imprägniert. Seitdem im Jahr 2022 der Imprägnierbetrieb des einstigen Schwellenwerks eingestellt wurde, liegt das Gelände abgesehen von einigen temporären Zwischennutzungen weitgehend brach und soll nun erneut einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden.
Der bisherige Betrieb des Schwellenwerks beruhte lediglich auf dem Bestandschutz. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und als planungsrechtliche Grundlage für eine weitere gewerbliche Bebauung soll ein Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt werden. Der Bebauungsplan kann aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet (ca. 13,4 ha) befindet sich im Norden der Gemeinde Auggen südlich der Müllheimer Straße / Kreisstraße K 4946. Nördlich des Geltungsbereichs befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wohnlagen, im Süden grenzt das Gebiet an die Trasse der Bahnlinie Müllheim – Neuenburg – Mulhouse. Im Osten sowie im Westen befinden sich weitere Flächen der Firma Richtberg, die als Lagerflächen genutzt werden. Der Geltungsbereich grenzt im Westen unmittelbar an die Gemarkungsgrenze der Stadt Neuenburg am Rhein sowie im Nordosten an die Gemarkungsgrenze der Stadt Müllheim im Markgräflerland. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 22.07.2025. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt (genordet, ohne Maßstab) dargestellt:

Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts sowie der artenschutzfachlichen Potenzialabschätzung vom
04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Webseite der Gemeinde Auggen unter www.auggen.de -> Rathaus -> Bauwesen -> Aktuelle Bebauungspläne (https://www.auggen.de/rathaus/bauwesen/) im Internet veröffentlicht.
Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch in der Gemeindeverwaltung Auggen (Rathaus), Hauptstraße 28, 79424 Auggen, Zimmer 18, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Auggen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an bauamt@auggen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung Auggen abgegeben werden. Es wird darum gebeten, die Anschrift des Verfassers anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Auggen, den 01.08.2025
Ulli Waldkirch
Bürgermeister
"Richtberggelände"
Cover und Satzung | PDF 447 kB |
Bebauungsplan | PDF 491 kB |
Bebauungsvorschriften | PDF 374 kB |
Begründung | PDF 927 kB |
Umweltbericht | PDF 2 MB |
Umweltbericht Anlage 1 | PDF 776 kB |
Umweltbericht Anlage 2 | PDF 754 kB |
Gewerbegebiet “Ob dem Bären”
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften
„Gewerbegebiet Ob dem Bären”
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Auggen hat am 22.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ob dem Bären“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 (1) BauGB jeweils als selbstständige Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Ob dem Bären“ treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung (mit Umweltbericht) sowie der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB im Rathaus der Gemeinde Auggen (Rathaus), Hauptstraße 28, 79424 Auggen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jeder kann den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung sowie alle Fachgutachten einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 (4) BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 (1) BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und
3. nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 (4) GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 (4) Satz 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemeinde Auggen, den 01.08.2025
Ulli Waldkirch
Bürgermeister
Gewerbegebiet “Ob dem Bären”
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Gewerbegebiet Ob dem Bären“
Der Gemeinderat der Gemeinde Auggen hat am 25.03.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ob dem Bären“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (2) BauGB und der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Gewerbegebiet "Ob dem Bären"
Öffentliche Bekanntmachung | PDF 331 kB |
Satzungen der Gemeinde Auggen über den Bebauungsplan "ob dem Bären" und die Bauvorschriften zum B-Plan ob dem Bären | PDF 435 kB |
Bebauungsplan Gewerbegebiet "Ob dem Bären" | PDF 474 kB |
Bauvorschriften Gewerbegebiet "Ob dem Bären" | PDF 368 kB |
Begründung zum Gewerbegebiet "Ob dem Bären" | PDF 1 MB |
Umweltbericht mit Grünordnungsplan | PDF 496 kB |
Anlage 1 - Bestand und Bewertung | PDF 674 kB |
Anlage 2 - Planung | PDF 727 kB |
Anlage 3 - Artenschutzfachliche Potentialabschätzung | PDF 2 MB |
Anlage 4 - Maßnahmenblätter Au01 bis Au04 | PDF 2 MB |
Schalltechnische Untersuchung | PDF 8 MB |
Verkehrstechnische Untersuchung | PDF 6 MB |
Geotechnischer Bericht | PDF 4 MB |
Abwägung Frühzeitige_Umweltrelevante Stellungnahmen | PDF 545 kB |
Abgeschlossene Bebauungspläne
Ergänzungssatzung Am Erzbuck
Bebauungsplan Am Bären
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Am Bären" schriftlicher Teil | PDF 949 kB |
Bebauungsplan "Am Bären" zeichnerischer Teil | PDF 717 kB |
Textteil Bebauungsplan Am Bären | PDF 2 MB |
Bebauungsplan Bahnhofstraße
Bebauungsplan Brauetsmatten
Brauetsmatten BPL schriftlicher Teil | PDF 970 kB |
Brauetsmatten zeichnerische Teil | PDF 2 MB |
Bebauungsplan Dobelmatten
Bebauungsplan Eselacker
Bebauungsplan Friedhof
Bebauungsplan Gaihof
Bebauungsplan Gaihof–Nord
Bebauungsplan Geländer
Bebauungsplan Geländer II a
Bebauungsplan Gräber
Bebauungsplan Hofacker II
Bebauungsplan Hofacker-Süd
Bebauungsplan Hotel Bären
Bebauungsplan Kleinfeldele
Bebauungsplan In der Höll
Bebauungsplan in der Höll | PDF 132 kB |
Bebauungsplan Kleinmattweg IIIa
Bebauungsplan Kleinmattweg III a II. Änderung
Abrundungssatzung Liestengärten
Bebauungsplan Ortskern
Bebauungsplan Röte II
Bebauungsplan Sport- und Wohnpark Auggen
Stellplatzsatzung Gemeinde Auggen
Stellplatzsatzung Gemeinde Auggen | PDF 2 MB |
Stellplatzsatzung Hach
Teilort Gemeinde Auggen
Bebauungsplan Unter dem Bären
Bebauungsplan Unter dem Letten
Bebauungsplan Unter dem Sonnberg
Bebauungspläne der Gemeinde Auggen
Rechtskraft, angezeigt, genehmigt
Rechtskraft Bebauungspläne per Februar 2016 | PDF 5 kB |